Vorgehen bei Nichtmeldung strafbarer Inhalte im Internet an das BKA durch Kooperationspartner
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht eine Verwaltungspraxis oder Vorschrift, wie das Bundeskriminalamt und seine "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" mit "Partnern" verfährt (www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/KontaktBesondereThemen/MeldestelleHetzeImInternet/ZMIPartner/zmipartner_node. html), denen strafbare Inhalte mitgeteilt werden, die diese aber nicht an das Bundeskriminalamt weiterleiten, und wenn nein, hält die Bundesregierung dieses Vorgehen für mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar?