Vorgaben zur Teilnehmerzahl für Integrationskurse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass die im Jahr 2016 aufgrund der damals hohen Ankunftszahlen und des überaus großen Bedarfs im Wege einer Ausnahmeregelung angehobene Teilnehmerzahlvorgabe für Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge trotz der zwischenzeitlich deutlich zurückgegangenen Zahl von Asylbewerbern bisher nicht abgesenkt wurde, und falls ja, warum ist das so, wo doch die damalige Ausnahmesituation schon länger nicht mehr besteht?