Vorgaben zur konsularischen Betreuung von deutschen Inhaftierten im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sind die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung an ihre Auslandsvertretungen zur Behandlung von im Ausland inhaftierten Deutschen, vor dem Hintergrund der mir vorliegenden Beschwerde eines deutschen Studenten, dass er und seine Angehörigen im Rahmen seiner Inhaftierung im Zusammenhang mit den Protesten in Hongkong unzureichend vom deutschen Konsulat in Hongkong betreut worden seien, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, damit im Ausland inhaftierte Deutsche und ihre Angehörigen künftig besser betreut werden?