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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-278805

Vorgaben zur Entscheidung über Anträge homosexueller Asylbewerber aus dem Iran

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt oder gab es im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) interne Vorgaben (z. B. Textbausteine, Herkunftsländerleitsätze, Dienstanweisungen usw.), in denen mit Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Februar 2017 (W 6 K 16.31039) Ablehnungen homosexueller Asylsuchender aus dem Iran begründet werden, obwohl mit diesem Urteil einem iranischen Homosexuellen wegen erheblicher Gefährdungen Flüchtlingsschutz zugesprochen und ausdrücklich betont wurde, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden könne, seine sexuelle Identität zu verbergen oder sich in Zurückhaltung zu üben (bitte konkret ausführen, vgl. auch das Schreiben des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland vom 18. Mai 2021 an den Präsidenten des BAMF und meine diesbezügliche Schriftliche Frage vom 25. Mai 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/30285 und inwieweit kann von &quot;bedauerlichen Einzelfällen&quot; gesprochen werden (vgl. Antwort auf die genannte Schriftliche Frage), wenn nach einer mir vorliegenden Zusammenstellung von Einzelfällen homosexuelle Asylsuchende aus dem Iran vom BAMF immer wieder mit nach meiner Ansicht fragwürdigen Begründungen abgelehnt werden und dabei zugleich auf das genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg Bezug genommen wird (bitte ausführen)?