Vorgaben zur Aussetzung der Vergütung bei negativen Strompreisen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Arten von Stromproduzenten erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" noch Einspeisevergütungen bei negativen Strompreisen, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtbetrag der Einspeisevergütungen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes in Phasen von negativen Strompreisen gezahlt wurden?