Vorgaben zum Einsatz von Duftstoffen zur Raumbeduftung bzw. zu Marketingzwecken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Empfehlung des Umweltbundesamtes, dass Duftstoffe, wenn überhaupt, nur im persönlichen Bereich eingesetzt werden sollten, da der Einsatz von Raumbeduftung eine unnötige Gesundheitsgefährdung, insbesondere für Asthmapatientinnen und Asthmapatienten, darstellt, Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen kann und nicht geklärt ist, ob durch die Inhalation von Duftstoffen Allergien ausgelöst werden können (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/publikationen/160930_uba_rg_duftstoffe_barrierefrei.pdf) – bislang keine Vorgaben zum Einsatz von Duftstoffen zur Raumbeduftung beziehungsweise zu Marketingzwecken erlassen?