Vorgaben von BKA und Bundespolizei zum Vorgehen bei Beweiszerstörung durch Tatverdächtige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Existieren innerhalb des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei Vorgaben dazu, wie vernehmende Polizeivollzugsbeamte verfahren sollen, wenn Tatverdächtige einer schweren Straftat versuchen, relevante Beweismittel im Beisein der Polizeivollzugsbeamten zu zerstören, und wenn ja, welche Vorgaben sind das (vgl. www.regensburger-stadtzeitung.de/magazin/schockschlag-affaere-zu-unrecht-denunzierter-polizeibeamter-endgueltig-freigesprochen)?