Vorgaben der Bundesregierung für das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission mit den USA zur Übermittlung von Banktransaktionsdaten (SWIFT)
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Hat die Bundesregierung der EU-Kommission ein Verhandlungsmandat erteilt bzw. wird sie dies erteilen im Hinblick auf eine Vereinbarung zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Banktransaktionsdaten (SWIFT), und falls ja, welche Vorgaben hat die Bundesregierung hierbei gemacht, beispielsweise hinsichtlich der Bestimmtheit der betroffenen Daten, des Zugriffs auch auf Daten, die Transaktionen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Bezug zu den USA zum Gegenstand haben, der Anlassbezogenheit etwaiger Abfragen oder des Umgangs mit den Daten in den USA wie Speicherfristen, Benachrichtigung der Betroffenen oder Weitergabe an Dritte?</span>