Vorgaben bezüglich eines Trennbankensystems der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten qualitativen und quantitativen Vorgaben bezüglich eines Trennbankensystems macht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den beiden Banken, die nach Berichten den Trennbanken-Vorschlag der sog. Liikanen-Gruppe durchrechnen sollen (vgl. Börsenzeitung vom 22. Januar 2013 "BaFin lässt Trennsystem durchrechnen"), und wie stellt die BaFin vor dem Hintergrund eigener Interessen der Institute sicher, dass die beiden Banken tatsächlich korrekt rechnen?