Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte der Beschäftigten von Air Berlin von August bis Oktober 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch wen (bzw. welches Unternehmen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit unter den Voraussetzungen des § 170 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) von August bis Oktober 2017 die Arbeitsentgelte der Beschäftigten von Air Berlin vorfinanziert, und welchen Einfluss hat dieser "Vorfinanzierer" auf Entscheidungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens (z. B. durch direkte oder indirekte Mitwirkung in Insolvenzgremien) (bitte begründen)? <br /> <br /> In welcher Höhe hat dieser "Vorfinanzierer" nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitsentgelte vorfinanziert, und auf welche Höhe belaufen sieh seine dadurch erworbenen Ansprüche auf Insolvenzgeld insgesamt (inklusive Sozialabgaben)?