Vorfälligkeitsregelung für Sozialbeiträge mittelständischer Betriebe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um die mittelständischen Betriebe im Hinblick auf die Vorfälligkeitsregelung für Sozialbeiträge, deren Einführung 2006 den einzigen Zweck verfolgte, die Finanzlücken der Sozialversicherungen, welche mittlerweile durch die erwirtschafteten Überschüsse in den Kassen der Sozialversicherungen hinfällig sind, zu schließen, beim bürokratischen Aufwand zu entlasten und bei der Liquidität des Mittelstandes zu helfen?