Voreilige Neuzulassung von Glyphosat stoppen
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Versagung der Zustimmung zur EU-Zulassungserneuerung von Glyphosat für 15 Jahre zum jetzigen Zeitpunkt aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes aufgrund der Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend durch die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC), Beantragung der Vertagung der Abstimmung zur Zeitgewinnung für die Entscheidungsfindung<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat SANTE/10026/2016 (Entwurf)