Vorbereitungen im Bereich der Justiz und der inneren Sicherheit im Fall eines ungeregelten Brexits
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung im Bereich der Justiz und der inneren Sicherheit für den Fall eines Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen, beispielsweise hinsichtlich des Systems Europäischer Haftbefehle, des Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS, der Einbeziehung in die durch das Prüm-Abkommen und die Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen etablierten Informationssysteme, des Schengen-Informationssystems sowie der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in den Agenturen Europol und Eurojust?