Vorbereitung einer neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Hinblick auf einen Anstieg des Durchschnittsalters von Eisenbahnbrücken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen für die Vorbereitung einer neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zieht die Bundesregierung aus den Tatsachen, dass das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Deutschland in der Laufzeit der LuFV I und LuFV II weiter angestiegen ist und die notwendige Anzahl der zu erneuernden Bahnbrücken für den Ausschluss eines weiteren Substanzverfalls bei weitem nicht erreicht wurde (durchschnittlich 115 erneuerte Brücken pro Jahr in den Kalenderjahren von 2014 bis 2016 statt notwendiger Erneuerung von 257 Brücken bei einer angenommenen Lebensdauer der Bahnbrücken in Deutschland von 100 Jahren), und auf welche Weise möchte die Bundesregierung angesichts der notwendigerweise steigenden Anzahl von Baumaßnahmen an den für die Aufrechterhaltung eines verlässlichen Schienenverkehrs sensiblen Ingenieurbauwerken (Brücken und Tunnel) die Begrenzung negativer Auswirkungen auf den Schienenverkehr beispielsweise in der LuFV III steuern?