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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-290982

Vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die von der letzten Bundesregierung eingebrachten Vorbehalte gegenüber Artikel 59 Absatz 2 und 3 der IstanbulKonvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) aktiv zurücknehmen und somit ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bezüglich einer vorbehaltlosen und wirksamen Umsetzung der IstanbulKonvention (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 114) in die Tat umsetzen, und falls sie die Vorbehalte nicht aktiv zurücknimmt, sondern wie in ihrer Antwort vom 17. Juni 2022 auf die Kleine Anfrage geäußert, "Die genannten Vorbehalte laufen zum 1. Februar 2023 aus, und die Bundesregierung prüft aktuell, inwieweit eine Aufrechterhaltung erforderlich ist" (Bundestagsdrucksache 20/2306, Antwort zu Frage 22), eventuell zum 1. Februar 2023 nur auslaufen lässt, wie gewährleistet die Bundesregierung dann, dass die Vorbehalte nach dem 1. Februar 2023 nicht für weitere sechs Monate wirksam bleiben?