Vorbehalt gegen das Klimaprogramm CORSIA der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch machen, fristgerecht bis zum 1. Dezember 2018 einen formellen Vorbehalt gegen das Klimaprogramm CORSIA (CO2-Kompensations- und Reduktionsprogramm für die internationale Luftfahrt) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in seiner derzeitigen Form einzulegen, und wenn nein, warum nicht?