Voraussetzungen zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens bezüglich des Schutzstatus bestimmter syrischer Geflüchteter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung bei den in Deutschland aus humanitären Gründen aufhältigen Syrern, denen ein Flüchtlingsschutz bzw. ein subsidiärer Schutzstatus zugesprochen wurde, mittlerweile die Voraussetzungen zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens insbesondere gemäß § 73 Absatz 1 Satz 5 bzw. § 73 Absatz 2 des Asylgesetztes als gegeben an, und wenn ja, inwiefern, und ab wann plant die Bundesregierung, von dieser Möglichkeit umfassend Gebrauch zu machen (bitte auch Angaben zum potenziellen Personenpotenzial abgeben)?