Voraussetzungen im Hinblick auf den Wohnsitz für die Gewährung einer Krankenversicherung im Basistarif
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Voraussetzungen im Hinblick auf den Wohnsitz im Sinne des § 152 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes einer Person, die einen individuellen Anspruch auf die Gewährung einer Versicherung im Basistarif hat, legt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit über die private Krankenversicherung zugrunde, und setzt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit zur Beurteilung eines individuellen Anspruchs das Vorhandensein eines Aufenthaltstitel voraus?