Voraussetzungen für geldpolitische Outright-Geschäfte der EZB bei sogenannten ECCL-Programmen des EFSF bzw. des ESM; Überprüfung der Einhaltung der verhandelten Reformziele
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Art von nachträglicher (ex post) Konditionalität muss nach Ansicht der Bundesregierung bei sog. ECCL-Programmen (ECCL: enhanced conditions credit line) der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität bzw. des Europäischen Stabilitätsmechanismus mindestens bestehen, damit die Europäische Zentralbank geldpolitische Outright-Geschäfte (outright monetary transactions – OMT) unternimmt?<br /> <br /> In welcher Form und durch wen würde die Einhaltung der verhandelten Reformziele überprüft?