Voraussetzungen für freie und faire Wahlen in der Türkei im Juni 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung in Bezug auf die Voraussetzungen für faire und freie Wahlen in der Türkei am 24. Juni die kritischen Einschätzungen der Venedigkomission, des Erweiterungskommissars der EU und des Monitoring-Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, und inwiefern unterstützt sie die Schlussfolgerung des Monitoring-Ausschusses (www.assembly.coe.int/nw/xml/News/News-View-EN.asp?newsid=7036&lang=2&cat=3), der zufolge eine Verschiebung der Wahl empfohlen wird, da die demokratische Natur der angekündigten Wahlen ernsthaft in Frage steht?