Voraussetzungen für eine EEG-Umlagebefreiung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Reicht ein Pachtverhältnis aus, um privilegierter Eigenstromerzeuger im Sinne des § 37 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2009 bzw. § 37 Absatz 3 EEG 2012 und damit EEG-umlagebefreit zu sein, und wenn ja, gilt die Umlagebefreiung auch in dem Fall, in dem die Eigentümerin faktisch Betreiberin der Energieerzeugungsanlage bleibt und die Rechte (Pacht) nur juristisch übergehen?