Voraussetzungen für die Einstellung von Mitteln für den 16. Bauabschnitt der A 100 in Berlin in den Straßenbauplan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann der Bund nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den 16. Bauabschnitt der A100 in Berlin auch dann Mittel in den Straßenbauplan einstellen, wenn das Land Berlin diese Mittel nicht beantragt, oder hat das Land Berlin die Einstellung von Mitteln in den Straßenbauplan bereits beantragt?