Voraussetzungen für die Durchführung von Testflügen mit der Drohne Heron TP
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche einzelnen Erlaubnisse oder Lizenzen müssen beantragt werden, damit die bewaffnungsfähige Drohne Heron TP der Luftwaffe wie geplant ab der zweiten Jahreshälfte 2023 in einem "Erprobungsbetrieb" vom Standort Jagel in Schleswig-Holstein in reservierten Lufträumen Testflüge durchführen kann, um nachzuweisen, dass die Drohne "grundsätzlich in Deutschland verwendbar ist" ("Bundeswehr will neue Drohne in Schleswig-Holstein erproben", dpa vom 11. Oktober 2022), und in welchen Sperrgebieten sollen bewaffnete oder unbewaffnete Flüge nach derzeitigem Stand erfolgen?