Voraussetzungen für die Bewilligung der Kostenübernahme von Kryokonservierungen von Ei- oder Samenzellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung geprüft, ob gesetzliche Krankenkassen wie die AOK bei der Bewilligung der Kostenübernahme von Kryokonservierungen von Ei- oder Samenzellen den Ehestand der antragstellenden Patientinnen oder Patienten oder andere Faktoren als die im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Dezember 2020 aufgeführten berücksichtigen oder in ihre Entscheidung einfließen lassen dürfen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?