Voraussetzungen für die Beobachtung von Zeitungen durch den Verfassungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist ein unterbliebenes proaktives Bekenntnis zur Gewaltfreiheit durch eine Zeitung als Begründung dafür ausreichend, dass der Verfassungsschutz diese beobachtet (vgl. Verfassungsschutzbericht 2015, S. 147), und wenn ja von welchen deutschen Zeitungen liegt ein solches Bekenntnis vor?