Voraussetzungen für die Beendigung der Bundesbeteiligungen an den Unternehmen CureVac und der Lufthansa AG
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <br /> Hat die Bundesregierang zum Zeitpunkt des Einstiegs bei der Beteiligung an der Impfstoffherstellerin CureVac AG und bei der Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds jeweils verlässlich mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen sie die Beteiligungen beenden wird, und welche Voraussetzungen sind das?<br />