Voraussetzungen für die BAföG-Förderfähigkeit des Masterstudiums bei Bühnentänzern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist ein Masterstudium auch dann BAföG-förderfähig, wenn kein vorhergehendes Bachelorstudium abgeschlossen wurde (§ 7 Absatz 1a BAföG) aber die Hochschule die Zulassung trotzdem vorgenommen hat, da eine neunjährige Berufsausbildung zur staatlich geprüften Bühnentänzerin abgeschlossen, die Hochschulreife erlangt wurde sowie eine vierjährige Berufserfahrung vorliegt und die Hochschule sogar den dazugehörigen Bachelorstudiengang formal als besucht anerkennt, obwohl er tatsächlich nicht besucht wurde (bitte begründen)?