Voraussetzungen für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf Flächen, die Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) sind, gemäß Bundesrecht für zulässig, und wenn nein, hält sie dementsprechend eine Umwandlungsgenehmigung für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen in Wäldern für erforderlich?