Voraussetzungen für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen der kurdischen Autonomiegebiete in Nord- und Ostsyrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Umständen ist eine Anerkennung von Bildungsabschlüssen der kurdischen Autonomiegebiete in Nord- und Ostsyrien (Rojava) rechtlich und praktisch möglich (bitte ausführlich darlegen), und welche Vereinfachungen sind diesbezüglich oder auch generell geplant, um der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gerecht zu werden, die Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland abzusenken, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen (z. B.: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 27)?