Voraussetzungen für die Anerkennung des Status "nichtschulische Bildungseinrichtung" mit finanziellen Vergünstigungen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Gibt es in Deutschland analog zu anderen Staaten einen offiziell anerkannten Status einer „nichtschulischen Bildungseinrichtung“, der mit finanziellen Vergünstigungen oder steuerlichen Ermäßigungen für die anerkannte Einrichtung einhergeht, und falls ja, welche Voraussetzungen müssen für eine Anerkennung erfüllt sein?</span>