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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-286687

Voraussetzungen für den "Marketing and distribution profits safe harbour"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen genauen Voraussetzungen greift nach Ansicht der Bundesregierung der so genannte Marketing and distribution profits safe harbour nach den Regelungen zu Säule 1 des OECD-Besteuerungsprojekts, der eine Begrenzung der umzuverteilenden Residualgewinne für Fälle vorsieht, in denen Residualgewinne eines multinationalen Unternehmens bereits in einem Marktstaat besteuert werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU &quot;OECD Steuerreform &ndash; Umverteilung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten (Säule 1)&quot;, Bundestagsdrucksache 20/655)&quot;, und wie hoch wird die Begrenzung nach Kenntnis der Bundesregierung in einem zukünftigen multilateralen Vertrag (&quot;Multilateral Convention&quot;, MLC) festgelegt werden?<br /> <br /> In wie vielen Fällen dürfte nach Ansicht der Bundesregierung eine Begrenzung der umzuverteilenden Residualgewinne im Rahmen des &quot;Marketing and distribution profits safe harbour&quot;, d. h. Fällen, in denen Residualgewinne eines multinationalen Unternehmens bereits in einem Marktstaat besteuert werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU &quot;OECD Steuerreform &ndash; Umverteilung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten (Säule 1)&quot;, Bundestagsdrucksache 20/655), für in Deutschland steuerpflichtige multinationalen Unternehmen, die in den USA, China oder dem Vereinigten Königreich ansässig sind, greifen?