Voraussetzungen der Fördermittelzusage zur Sanierung des Dresdner Fernsehturmes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> An welche Voraussetzungen ist die Fördermittelzusage der Bundesregierung zur Sanierung des Dresdner Fernsehturmes mit Denkmalschutzfördermitteln geknüpft (beispielsweise zeitliche Befristung der Umsetzung der Baumaßnahme, öffentliche und wirtschaftlich rentable Betreibung), und in welchen Fällen besteht eine Rückzahlungspflicht der Fördermittel (bitte um konkrete und einzelne Darlegungen)?<br />