Voraussetzungen der Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei der Einschaltung eines Korrespondenzanwaltes im Ausland aufgrund fehlender Zulassung für diesen Fall die Freiberuflichkeit der Tätigkeit entfallen soll? <br /> <br /> Plant die Bundesregierung Schritte zu unternehmen, um in Zukunft Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen?