Voraussetzung für den Bezug der Novemberhilfe durch Vereine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Bedingung geschaffen, dass Vereine einen festangestellten Mitarbeiter oder eine festangestellte Mitarbeiterin beschäftigen müssen (www.lsb-rlp.de/news-pressemitteilungen/2020/novemberhilfen-auch-fuer-sportvereine), um für die Novemberhilfen antragsberechtigt zu sein?