Vorabinformierung des Deutschen Bundestages über den Vorschlag eines zeitweisen Austritts Griechenlands aus der Eurozone durch Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wonach der Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble den Deutschen Bundestag vorab über den Vorschlag über einen zeitweisen Austritt Griechenlands aus der Eurozone (Dokument vom 10. Juli 2015: "Comments on the latest Greek proposals", Zuleitung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Sonntag, den 12. Juli 2015 um 17:29 Uhr) hätte informieren müssen, und wenn nein, wie ist nach Auffassung der Bundesregierung das Vorgehen von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble mit Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu zu vereinbaren?