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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-39678

Vor-Ort-Kontrollen gemäß der Geschäftsanweisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden die Vor-Ort-Kontrollen gemäß der Geschäftsanweisung (GA) zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit Hilfe der Anlage 2 zur GA zu § 7 Ziffer 7.3. Absatz 2 durchgeführt, und warum werden die Ergebnisse nicht statistisch erfasst, obwohl sich der Prüfbogen zur statistischen Erfassung eignet?<br /> <br /> Wie kommt die Bundesregierung im &bdquo;Elfte[n] Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes&ldquo; (Bundestagsdrucksache 17/464) zu der Einschätzung, dass die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit bei Kontrollprüfungen insbesondere Verstöße wie die unkorrekte Eingruppierung der Leiharbeitnehmenden, falsche Berechnung von Kündigungsfristen, gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz festgestellt hätten, wenn über die Verstöße laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/7167) keine Statistik geführt wird?<br /> <br /> Wie erfolgten die restlichen 15 Prozent der Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2010, wenn nach Auskunft der Bundesregierung 85 Prozent der Vor-Ort-Kontrollen in den Geschäftsräumen der Verleiher stattfanden?<br /> <br /> Wie ist im ersten Halbjahr 2011 die Verdopplung der Prüfquote von Leiharbeitsunternehmen bei gleich hohem Personalbestand erklärbar, und auf welche Prüfaspekte wird dadurch verzichtet?