Von Immobilienmaklern erhobene Reservierungsgebühren für den Kauf von Wohnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Forderungen nach Reservierungsgebühren für den Kauf von Wohnungen (sollten Erkenntnisse vorliegen, bitte auch angeben in welchem Ausmaß bekannt; vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/abzocke-beim-kauf-von-eigentumswohnungen-wenn-der-makler-trickst/25312906.html), und sieht die Bundesregierung eine Rechtslücke, wenn diese Gebühren nicht zurückgezahlt werden, wenn der Kauf trotz Reservierung nicht zustande kommt?