Von einem möglichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz betroffene Mitarbeiter des BMI bezüglich der elektronischen Erfassung und Versendung von Krankenakten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben kann die Bundesregierung hinsichtlich der möglichen Maximalzahlen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium des Innern (BMI), deren Krankenakten unter einem möglichen Verstoß von Datenschutzgesetzen und Dienstvereinbarung elektronisch erfasst und per E-Mail verschickt wurden (siehe DIE WELT vom 14. Dezember 2013), machen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen berichteten Vorkommnissen insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit der verantwortlichen Zentralabteilung des BMI, aber auch bezüglich anderer Projekte der elektronischen Speicherung von Patientendaten?