Von der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde und den fünf weiteren Landesbehörden gemeldeter Nachrüstbedarf für Atomkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sind die wesentlichen Inhalte und Aussagen der Nachrüstliste, die die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde dem BMU am 2. September 2010 übermittelt hat (bitte auch mit Angabe, auf welche der drei schleswig-holsteinischen Anlagen sie sich bezieht), und welche weiteren Informationen zum anlagenspezifischen Nachrüstbedarf wurden dem BMU von den fünf Landesatomaufsichtsbehörden im Zusammenhang mit der Bund-/Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke seit dem 2. September 2010 noch übermittelt (ggf. bitte insbesondere mit Angabe des Datums und Umfangs der übermittelten Informationen)?