Von der Mittelbegrenzung der Eingliederungsverordnung 2010 betroffene Grundsicherungsstellen und Auswirkungen auf geplante oder bereits zugesagte Förderplätze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Grundsicherungsstellen (bitte gegliedert nach Bundesländern darstellen) sind konkret von der in § 1 Absatz 4 der Eingliederungsmittelverordnung 2010 festgelegten Begrenzung der Mittel für die JobPerspektive nach § 16e SGB II betroffen, und wie viele geplante und oftmals bereits zugesagte zusätzliche Förderplätze der JobPerspektive können durch diese Begrenzung nicht realisiert werden (vgl. Ausschussdrucksache 17(11)37)?