Von § 3 Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz erfasste Tarifverträge bzw. Branchenregelungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele und welche Tarifverträge bzw. Branchenregelungen fallen nach Kenntnis der Bundesregierung unter die Regelung des § 3 Satz 2 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes (AEntG), wonach es keines bundesweiten Tarifvertrages bedarf, soweit Arbeitsbedingungen im Sinne des § 5 Nummer 2, 3 oder 4 AEntG Gegenstand tarifvertraglicher Regelungen sind, die zusammengefasst räumlich den gesamten Geltungsbereich des Gesetzes abdecken?