Vom Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung -Einrichtung und Aufgaben eines Verfassungsrates- (G-SIG: 12010105)
Anteilige Zusammensetzung des Verfassungsrates mit 160 Mitgliedern aus Bürgern, Abgeordneten des Bundestages und aus Mitgliedern des Bundesrates, Aufstellung einer Geschäftsordnung, öffentliche Tagungen des Verfassungsrates und seiner Ausschüsse, Weiterleitung des Verfassungsentwurfs an Bundestag und Bundesrat, Beschließen des Verfassungsentwurfs durch den Verfassungsrat und Vorlage zum Volksentscheid