Vom Ablauf der Übergangsfrist für den Nachweis einer grenzüberschreitenden Weiterbildung betroffene Berufskraftfahrer mit Wohnsitz im an das Saarland angrenzenden Ausland
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele im an das Saarland angrenzenden Ausland lebende Berufskraftfahrer sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch den am 10. September 2014 erfolgten Ablauf der Übergangsfrist für den Nachweis der grenzüberschreitenden Weiterbildung von Berufskraftfahrern in der Großregion gemäß der europäischen Richtlinie 2003/59/EG und dem Vermerk des Gemeinschaftscodes 95 auf dem Führerschein für Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, betroffen, und wann plant die Bundesregierung die Änderung des § 5 Absatz 2 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung hinsichtlich der Einführung eines zusätzlichen Fahrerqualifizierungsnachweises in Deutschland umzusetzen?</p>