Volumen von Ketten- und Ringdarlehen bzw. sich gegenseitig gewährten Nutzungsdarlehen bei Lebensversicherern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen von Ketten- und Ringdarlehen oder sich gegenseitig gewährten Nachrangdarlehen/ Genussrechten bei Lebensversicherern (nicht nur zwischen Lebensversicherern direkt; absolut, in Relation zu Nachrangdarlehen und Genussrechten insgesamt und in Relation zur Eigenmittelquote), und wie groß ist der Effekt auf die Eigenmittelquote von diesen Ketten- und Ringdarlehen oder sich gegenseitig gewährten Nachrangdarlehen/Genussrechten im Höchstfall bei einem Lebensversicherer?