Volumen des Länderfinanzausgleichs
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Würde eine wesentliche Absenkung des gegenwärtigen Volumens des eigentlichen Länderfinanzausgleichs (etwa um 50 bis 60 Prozent) nach Auffassung der Bundesregierung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot, die unterschiedliche Finanzkraft aller Länder angemessen auszugleichen, noch zu vereinbaren sein?</p>