Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes verbessern
<span>Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen des Bundes und Bundesbeauftragtem für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, verstärktes Hinweisen auf die Beratungsangebote für die Verwaltung; Einbringung eines Gesetzentwurfes betr. Änderung § 6 Informationsfreiheitsgesetz: Einführung einer Definition des Begriffes "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" sowie einer Abwägungsklausel betr. Vorrang des überwiegenden Interesses der Allgemeinheit</span>