Vollzug des § 14 Abfallgesetz (AbfG)(1) (G-SIG: 11001619)
Entsorgung PCB-haltigen Altöls, Aufarbeitung leichtflüchtiger chlorierter Lösemittel seit 1986, Verbesserung der Kunststoffverschlüsse von Schadstoffkanistern, Verminderung von Holzschutzmittelresten im Hausmüll, Verringerung von Behältnissen für Pflanzenschutzmittel, Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien, Verringerung der Quecksilberbelastung des Hausmülls