Vollverwahrung des Besucherbergwerks "Drei Kronen und Ehrt" und ökologischer Zustand der Anlage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann ausgeschlossen werden, dass nach der geplanten Vollverwahrung des Besucherbergwerks "Drei Kronen und Ehrt" in Elbingerode schwefelhaltiges Wasser aus dem Berg austritt, und wenn nicht, welche alternativen Maßnahmen zum Umgang mit dem kontaminierten Wasser sind vorgesehen? <br /> <br /> Wer trägt die Kosten für den Fall, dass a) nach der Herauslösung des Besucherbergwerks aus der Verwahrung der Gesamtanlage eine extra Wasseraufbereitung nötig wird, und b) nach Abschluss der Vollverwahrung der Grube eine Wasseraufbereitung nötig wird? <br /> <br /> Wurde die Entscheidung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, dass eine Vollverwahrung der Anlage die Schließung des Besucherbergwerks beinhaltet, durch Dritte geprüft, und wenn ja, wann wurde die Stadt Elbingerode als Träger der öffentlichen Belange in die Prüfungsergebnisse einbezogen? <br /> <br /> Welche Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), 2000/60/EG, stehen einer eingeschränkten Fortführung des Besucherbergwerks entgegen, und warum ist der angestrebte bestmögliche ökologische Zustand nicht mit einer schrittweisen Verwahrung zu ermöglichen?