Vollständige Übernahme der sogenannten Altschulden auf gesellschaftliche Einrichtungen ostdeutscher Kommunen durch den Bund (G-SIG: 13010908)
Keine Übertragung der Altschulden auf die ostdeutschen Kommunen, Erklärung der Verbindlichkeiten zu Staatsschulden der DDR und Übernahme als Bundesschulden im Rahmen des Erblastentilgungsfonds