Volljährige Personen bis 21 Jahren im Strafrecht der EU-Mitgliedstaaten (G-SIG: 15011041)
Behandlung Heranwachsender nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, Empfehlungen zur Jugenddelinquenz durch den Rat der europäischen Justizminister